Der Oberste Gerichtshof von Österreich hat die von der Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana geforderte Reprographieabgabe auf PCs in Höhe von 18 € abgewiesen. Zur Begründung sagte der OGH, dass die Reprographieabgabe nur für Geräte zu leisten sei, die für eine reprographische Vervielfältigung ausgelegt seien. Dies sei bei PCs nicht der Fall, da sie keinerlei Vervielfältigungen auf Papier oder ähnlichem Material herstellen könnten. Somit bleiben PCs weiterhin in fast allen europäischen Ländern von Abgaben befreit. Erst im Oktober des letzten Jahres hatte auch der Deutsche Bundesgerichtshof eine Leitsatzentscheidung gefällt, wonach Abgaben auf PCs zumindest bis 2007 nicht mit dem Gesetz vereinbar seien.