12.10.09
Kategorie: REACH
Rechtsberatung für REACH

 

Bei der Anwendung der Chemikalienverordnung REACH ist nicht nur chemischer und toxikologischer Sachverstand gefragt. Um alle in REACH festgelegten Anforderungen zu erfüllen, bedarf es ebenfalls umfangreicher rechtlicher Expertise. K&L berät Unternehmen in allen rechtlichen Fragestellungen rund um REACH durch Kooperation mit auf die Chemikalien-Verordnung spezialisierten Juristen:


Betroffenheit eines Unternehmens von REACH


Um zu erkennen, welche Verpflichtungen sich für ein Unternehmen aus REACH ergeben, ist die Klärung des persönlichen und sachlichen Geltungsbereich erforderlich. Wichtig für betroffene Unternehmen sind unter anderem auch Fragen nach der Reichweite von Ausnahmen, nach Stichtagen, Fristen oder behördlichen Zuständigkeiten.


Gemeinsame Registrierung verlangt vertragliche Absprachen


REACH verlangt die gemeinsame Registrierung von identischen Stoffen. Hersteller und Importeure müssen dafür an einem SIEF (Substance Information Exchange Forum) teilnehmen oder können Mitglied eines Konsortiums werden. Art, Umfang und Inhalt der Koooperationen müssen jeweils vertraglich geregelt werden. Beim Austausch vertraulicher Informationen kann ein unabhängier Treuhänder – in der Regel ein Jurist – für die nötige Geheimhaltung sorgen.


Zusammenarbeit versus europäisches Wettbewerbsrecht


Bei der gemeinsamen Stoffregistrierung und dem Austausch stoffbezogener Informationen müssen Unternehmen das europäische Wettbewerbsrecht beachten. Wettbewerbsrechtliche Aspekte spielen daher eine wesentliche Rolle bei der Ausgestaltung des Konsortialvertrages, der Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder in einem Konsortium oder der Bereitstellung von registrierungsrelevanten Informationen im SIEF.