27.07.09
Kategorie: EUP/Energieeffizienz
Neue Ökodesign Verordnungen

 

Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2009 vier neue Durchführungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Industriemotoren, Umwälzpumpen, Fernsehgeräten sowie Kühl- und Gefriergeräten erlassen.


Durchführungsmaßnahme zu Elektromotoren


Die Verordnung (EG) Nr. 640/2009 legt für die meisten in der Industrie verwendeten Elektromotoren Anforderungen an die Energieeffizienz fest. Die Anforderungen werden in drei Stufen wirksam, die erste Stufe tritt zum 16.06.2011 in Kraft.


Durchführungsmaßnahme zu Umwälzpumpen


Mit der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 soll eine Marktverschiebung zu hocheffizienten „intelligenten“ Umwälzpumpen erreicht werden, die ihre Leistung an den jeweiligen Bedarf der Heizungsanlage anpassen. Die ersten Anforderungen werden zum 1.01.2013 beziehungsweise zum 1.08.2015 wirksam. 


Durchführungsmaßnahmen zu Fernsehgeräten sowie Kühl- und Gefriergeräten


Durch die Verordnungen (EG) Nr. 642/2009 und Nr. 643/2009 werden nur energiesparende Fernsehgeräte und Haushaltskühlgeräte auf dem Markt verbleiben. Die ersten Anforderungen der Durchführungsmaßnahme zu Fernsehgeräten werden bereits zum 7.01.2010 wirksam, bei den Kühl- und Gefriergeräten ist es der 1.07.2010.