17.08.09
Kategorie: EUP/Energieeffizienz
Durchführungsmaßnahme für Fernseher erlassen

 

Die Verordnung (EG) Nr. 642/2009 wurde am 23. Juli 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie gibt Anforderungen an den Energieverbrauch von Fernsehgeräten vor, die in vier Stufen wirksam werden - die erste bereits zum 7.01.2010. Durch die neue Durchführungsmaßnahme erwartet die Europäische Kommission eine jährliche Einsparung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten um 28 TWh bis 2020 - im Vergleich zu einem Szenario ohne energieeinsparende Maßnahmen. In diesem Fall stiege der jährliche Energieverbrauch von Fernsehgeräten von 60 TWh in 2007 auf 132 TWh in 2020.


Änderung der Stand-by Verordnung


Zusätzlich zu den Anforderungen an die Energieeffizienz von Fernsehern im Betrieb macht die Verordnung auch Vorgaben für die Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und Aus-Zustand. Nach Artikel 7 der VO (EG) Nr. 642/2009 fallen Fernsehgeräte damit zukünftig nicht mehr in den Geltungsbereich der „Standby“-Verordnung (VO (EG) Nr. 1275/2008).