Vertretung ausländischer Unternehmen gem. der italienischen WEEE-Gesetzgebung (Decreto legislativo 25 luglio 2005, n. 151, proprio rappresentante in Italia)



Den gesetzlichen Verpflichtungen für Altgeräte müssen in Italien auch Unternehmen ohne eigene Niederlassung im Land nachkommen. Das können solche Unternehmen am besten regeln, in dem sie einen Stellvertreter gem. der italienischen WEEE-Gesetzgebung (D. LGS. 25 luglio 2005, n. 151) benennen. Dieser Stellvertreter ist vor Ort Ansprechpartner für die Behörde und zuständig für alle Formalitäten im Rahmen der Registrierung für Elektroaltgeräte. So kümmert er sich unter anderem um die Zahlung der regelmäßig anfallenden Gebühren und alle anderen Formalitäten.

 

Diese Aufgabe haben wir bereits für zahlreiche Firmen mit unserer italienischen Tochterfirma K&L Italia S.r.l. mit Sitz in Mailand erfolgreich übernommen und verfügen dadurch über die notwendige Erfahrung im Umgang mit den Behörden. Alle Ihre Formalitäten werden von unseren Mitarbeitern vor Ort durchgeführt. Sollten Sie Interesse daran haben, dass wir Ihnen als Ihr Stellvertreter (rappresentante) die Aufgaben in Sachen Elektroaltgeräte (WEEE/RAEE) abnehmen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@kl-cc.de oder rufen Sie uns einfach unter +49 (0)7071/2570000 an.

www.registroaee.it

 

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