Unternehmen zahlen Urheberrechtsabgaben für IT-Produkte
Genauso wie für Kopierer, Faxgeräte oder Scanner müssen Urheberrechtsabgaben für viele IT-Produkte, Speichermedien oder Geräte der Unterhaltungselektronik bezahlt werden. Die Richtlinie 2001/29/EG aus dem Jahr 2001 ist die Grundlage für die Urheberrechtsabgaben auf IT-Produkte. Das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft hat sich damit der aktuellen Entwicklung angepasst, dass IT-Produkte, Speichermedien oder Geräte der Unterhaltungselektronik das Abspielen und Kopieren urheberrechtlich geschützer Werke einfach und in Sekundenschnelle ermöglichen. Urheberrechtsabgaben für IT-Produkte, Speichermedien oder Geräte der Unterhaltungselektronik müssen von den Herstellern oder Händlern gezahlt werden, die diese Produkte auf den Markt bringen.
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Urheberrechtsabgaben: K&L Beratung und Prozess Management |
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