Chemikalienverordnung REACH verlangt Stoffregistrierung



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Die europäische Verordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist am 1.Juni 2007 in Kraft getreten. Sie verlangt die Registrierung aller Stoffe, die in der EU auf den Markt gebracht werden, und zwar unabhängig davon, ob sie allein verkauft werden oder Bestandteil einer Zubereitung sind. Die Folgen fehlender Registrierung sind hart: „Ohne Daten kein Markt“ sagt Art. 5 REACH. Darüber hinaus enthält REACH Verpflichtungen für Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen (=Produkten).

Gleichzeitig wurde das Globally Harmonized System in der EU durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) umgesetzt. Damit muss die Einstufung von Stoffen und ihre Kennzeichnung sowie die Verpackung überprüft und angepasst werden.

 

Die Arbeiten an REACH und anderen Gesetzen des Chemikalienrechts sind so schnell noch nicht abgeschlossen. Die EU erweitert fortlaufend die Liste der sogenannten Kandidatenstoffe und den Anhang mit zulassungspflichtigen Substanzen. Die ECHA veröffentlicht immer noch neue Leitfäden. Die bereits veröffentlichten Leitfäden werden regelmäßig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.

 

Schließlich steht die europäische Union mit der REACH-Verordnung nicht mehr allein. Andere Länder stellen ihr Chemikalienrecht ebenfalls auf neue Füße.

Im Interesse ihrer Kunden beobachtet K&L daher fortlaufend die Rechtsentwicklung weltweit (siehe Rechtsradar).





 

REACH-Registrierung aller Stoffe auf dem europäischen Markt
Die Registrierung aller chemischen Substanzen auf dem gemeinsamen EU-Markt ist ein ehrgeiziges Ziel der REACH-Verordnung...

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REACH Artikel 33: Informationspflichten für Stoffe in Erzeugnissen
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REACH Alleinvertreter:
Übernahme der Herstellerverpflichtungen

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CLP-Verordnung
Die neue CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 setzt in der EU das GHS-System (Globally Harmonized System) der Vereinten Nationen um ...

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