Chemikalienverordnung REACH verlangt die Registrierung aller Stoffe
Die europäische Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals), die seit dem 1. Juni 2007 in Kraft ist, verlangt die Registrierung aller Stoffe, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden. Die Regelung betrifft auch Stoffe in Zubereitungen (Mischungen). Gefährliche Substanzen sind einer Zulassung unterworfen. Für gefährliche Substanzen in verkaufsfertigen Artikeln gelten zudem besondere Informations- und Auskunftspflichten; unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch hier eine Registrierungspflicht. Dadurch soll der Schutz von Gesundheit und Umwelt durch Risiken aus der Verwendung von Stoffen verbessert werden. Eine besondere Anforderung ergibt sich daraus, dass REACH die Kooperation von Wettbewerbern (Hersteller derselben Substanz) fordert, indem diese jeweils vorhandene Daten für die Registrierung gemeinsam nutzen - eine solche Zusammenarbeit ist wettbewerbsrechtlich aber schwierig.
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