WEEE, Batterien und Verpackungen
Die Rücknahme und das Recycling von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten, Alt-Batterien sowie Verpackungsabfällen sind in der Europäischen Union durch entsprechende EU-Richtlinien geregelt. Die Verpflichtungen, die sich daraus für die betroffenen Unternehmen ergeben, basieren auf den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen. Dies bedeutet eine Vielzahl unterschiedlicher und komplexer Anforderungen. Denn die Umsetzungen der EU-Richtlinien für WEEE, Batterien und Verpackungen sind in den 27 EU-Mitgliedstaaten keineswegs einheitlich, sondern variieren von Land zu Land.
WEEE-Richtlinie regelt Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten. [weiter...]
Batterie-Richtlinie sieht einheitliche Sammel- und Wiederverwertungsquoten vor. [weiter...]
Richtlinie 94/62/EG: Verwertung von Verpackungsabfällen. [weiter...]
Vertretung ausländischer Unternehmen gem. der italienischen WEEE-Gesetzgebung. [weiter...]
Vertretung ausländischer Unternehmen gem. der italienischen Batterie-Gesetzgebung. [weiter...]