RoHS regelt Verwendung von gefährlichen Stoffen



Die EU-Richtlinie RoHS („Restriction of Hazardous Substances“) schränkt die Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten ein. Dies gilt auch für einzelne Bauteile und Komponenten. Geräte, die Blei, Quecksilber, Sechswertiges Chrom, Polybromiertes Biphenyl (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE) oder Cadmium enthalten, dürfen seit 1. Juli 2006 nicht mehr in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden. Die nunmehr verbotenen Stoffe wurden in der Vergangenheit häufig verwendet – als Lot, Korrosionsschutz, in Beschichtungen oder auch als Flammschutzmittel. Sie zu ersetzen und die internen Prozesse entsprechend anzupassen stellt Unternehmen vor große Herausforderungen.




Hersteller oder Händler sind verpflichtet, die RoHS-Konformität ihrer Produkte nachzuweisen. [weiter...]