RoHS Recast erweitert die Verpflichtungen zur Einhaltung der Stoffverbote in Elektro- und Elektronikgeräten

 

Der RoHS Recast, die Richtlinie 2011/65, ist die Neufassung der RoHS Richtlinie 2002/95/EC, die 2006 in Kraft getreten ist. Mit einigen Ausnahmeregelungen dürfen die Stoffe Blei, Quecksilber, Sechswertiges Chrom, Polybromiertes Biphenyl (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE) und Cadmium nicht mehr in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, die in der EU auf den Markt kommen. Nach einer Übergangsfrist gelten diese Stoffverbote nun auch für Medizin-, Mess- und Kontrollgeräte, die bisher ausdrücklich ausgenommen waren. Damit nicht genug: die RoHS Richtlinie hat zukünftig einen offenen Geltungsbereich für alle Elektro- und Elektronikgeräte. Die Richtlinie sieht neue Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten (CE Zeichen) vor. Die Verpflichteten müssen sich im Falle eines Verstoßes selbst anzeigen. Hersteller können sich künftig vertreten lassen. Der RoHS Recast legt den Grundstein für die Aufnahme weiterer Stoffe in die Verbotsliste.

 

CE-Kennzeichnung und Informationspflichten
RoHS verlangt als Konformitätsbeweis für betroffene Geräte die CE Kennzeichnung...

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Arbeit mit Lieferanten 
Für die Sicherstellung der RoHS Konformität müssen Informationen von Lieferanten eingeholt, ausgewertet und auf Plausibilität hin überprüft werden...

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RoHS Management System
Insbesondere Hersteller haben nach RoHS zahlreiche Verpflichtungen zur Dokumentation und Archivierung der Herstellungs- und Lieferprozesse...

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Rechtliche Vertretung und Beratung
Gemäß Artikel 8 RoHS Recast vertreten wir Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten als Bevollmächtigter...

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