Gemeinsame Stoffregistrierung im Konsortium – K&L-Erfahrung mit Pilotprojekt
Gemäß REACH darf jeder Stoff nur einmal registriert werden. Daher müssen Hersteller und Importeure bei der Registrierung zusammenarbeiten, auch wenn sie sonst im Wettbewerb miteinander stehen. REACH sieht dafür die Möglichkeit einer gemeinsamen Registrierung identischer Stoffe in einem Konsortium vor. So lassen sich Risiken bei der Erstellung des geforderten technischen Dossiers verringern und auch Kosten einsparen. K&L bietet die vollständige Bandbreite der Leistungen an, die Hersteller und Importeure für die Gründung und den Betrieb eines Konsortiums brauchen, darunter Sekretariat, Wettbewerbsrecht, Treuhand, IT-Plattform. Die geeigneten Verfahren für ein Konsortium wurden in einem Pilotprojekt getestet, das K&L mit dem Fachverband TEGEWA im VCI und mit 13 Mitgliedsunternehmen von 2007 bis 2008 unter fachkundiger Begleitung durch das Umweltministerium Baden-Württemberg durchführte.