Alleinvertreter übernimmt Registrierung für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU



 

Hersteller mit Sitz außerhalb der EU, die Stoffe oder Stoffe in Zubereitungen herstellen und in die EU einführen, müssen die betroffenen Stoffe gemäß REACH registrieren lassen. Die Unternehmen dürfen die Registrierung jedoch nicht selbst durchführen. Neben dem Importeur kann ein Alleinvertreter mit dieser Aufgabe betraut werden. Der Alleinvertreter übernimmt alle Registrierungspflichten sowie sämtliche weitere Verpflichtungen, die andernfalls der Importeur übernehmen müsste. Dieser hat dann die Funktion eines nachgeschalteten Anwenders ohne Registrierungspflichten.

 

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