Konformität ist Voraussetzung für CE-Kennzeichnung



 

Hersteller müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie (EU-Richtlinie 2009/125/EG) sowie weiterer sie betreffender EU-Richtlinien erfüllen. Nur im Falle von Konformität bzw. Compliance sind die Hersteller berechtigt, auf ihren Produkten eine CE-Kennzeichnung anzubringen. Sie berechtigt zum Verkauf von Produkten in der EU. Verschiedene Maßnahmen sind notwendig, um Konformität zu erlangen.

 

 

Schritte zur Ökodesign-Konformität:  

 

   Konformitätsbewertung durchführen

   Konformitätserklärung verfassen

     (mit Bezug auf die relevante Durchführungsmaßnahme)

   CE-Kennzeichnung anbringen

 

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