Erste Durchführungsmaßnahmen für Bereitschafts- und Aus-Zustand sowie Set-Top Boxen sind in Kraft getreten
Die EU-Kommission hat die ersten Durchführungsmaßnahmen erlassen: Die Durchführungsmaßnahme zum Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand – VO (EG) 1275/2008 – ist am 7.01.2009 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Sie gibt Grenzwerte für den Stromverbrauch vor und wird in 2 Stufen (1. Stufe: 7.01.2010, 2. Stufe: 7.01.2013) wirksam.
Durchführungsmaßnahme für Set-Top Boxen
Eine weitere Durchführungsmaßnahme der Kommission – VO (EG) 107/2009 – betrifft Set-Top Boxen und ist seit 25.02.2009 in Kraft. Sie regelt ebenfalls den Energieverbrauch durch entsprechende Grenzwerte, die ab 25.02.2010 bzw. 25.10.2013 verbindlich sind. Nach Einschätzung der Vorstudie steigt der jährliche Stromverbrauch der Set-Top Boxen europaweit auf 14 TWh im Jahr 2014 (im Vergleich zu 6 TWh im Jahr 2010). Durch die neuen Grenzwerte könnte 2014 eine Energieeinsparung von jährlich 9 TWh erzielt werden.