Ökodesign-Richtlinie verbessert Energieeffizienz energiebetriebener und energieverbrauchsrelevanter Produkte



 

Die Ökodesign-Richtlinie (EU-Richtlinie 2009/125/EG) verfolgt das Ziel, energiebetriebene und energieverbrauchsrelevante Produkte umweltfreundlicher zu gestalten und beispielsweise ihre Energieeffizienz zu verbessern. Die tatsächlichen Anforderungen an das Produktdesign und damit unter anderem auch an die Energieeffizienz regeln die so genannten Durchführungsmaßnahmen („Implementing Measures“) der EU-Kommission. Die Ökodesign-Richtlinie selbst schafft dafür lediglich den rechtlichen Rahmen. Sie sieht vor, dass der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet wird - von der Rohstoffgewinnung, über die Herstellung und den Gebrauch bis hin zur Entsorgung. Energieeffizienz ist dabei ein wichtiger Aspekt und insbesondere in der Nutzungsphase relevant. In Deutschland wurde die EuP-Richtlinie durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) vom 27. Februar 2008 in nationales Recht umgesetzt.




Ökodesign-Richtlinie: Erweiterung des Geltungsbereichs. [weiter...]

 

Bereitschafts- und Aus-Zustand sowie Set-Top Boxen: Erste Durchführungsmaßnahmen in Kraft getreten. [weiter...]

 

Durchführungsmaßnahmen gelten für spezifische Produktgruppen. [weiter...]

 

Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie stellt Hersteller vor neue Herausforderungen. [weiter...]

 

Ökodesign-Konformität ist Voraussetzung für CE-Kennzeichnung. [weiter...]