Vertretung ausländischer Unternehmen gem. der italienischen Batterie-Gesetzgebung (Decreto legislativo 22 novembre 2008, n. 188, proprio rappresentante in Italia)



Den gesetzlichen Verpflichtungen für Altbatterien müssen in Italien auch Unternehmen ohne eigene Niederlassung im Land nachkommen. Das können solche Unternehmen am besten regeln, in dem sie einen Stellvertreter gem. der italienischen Batterie-Gesetzgebung (D. LGS. 20 novembre 2008, n. 188) benennen. Dieser Stellvertreter ist vor Ort Ansprechpartner für die Behörde und zuständig für alle Formalitäten im Rahmen der Registrierung für Batterien. So kümmert er sich unter anderem um die Zahlung der regelmäßig anfallenden Gebühren und alle anderen Formalitäten.

Diese Aufgabe haben wir bereits für zahlreiche Firmen mit unserer italienischen Tochterfirma K&L Italia S.r.l. mit Sitz in Mailand erfolgreich übernommen und verfügen dadurch über die notwendige Erfahrung im Umgang mit den Behörden. Alle Ihre Formalitäten werden von unseren Mitarbeitern vor Ort durchgeführt. Sollten Sie Interesse daran haben, dass wir Ihnen als Ihr Stellvertreter (rappresentante) die Aufgaben in Sachen Batterien (batteries/pile/accumulatori) abnehmen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@kl-cc.de oder rufen Sie uns einfach unter +49 (0)7071/2570000 an.

www.registropile.it

 

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